top of page

Stadler will Klarheit bei den AHV-Beitragslücken

Viele pensionierte Leute haben tiefere AHV-Renten, weil sie Beitragslücken aufweisen. Diese sind teilweise nicht immer selbstverschuldet, sondern auch auf Fehlverhalten von Arbeitgebenden zurückzuführen - nur werden diese oft zu spät bemerkt. Simon Stadler fordert daher in einer Interpellation eine bessere Information. Lesen Sie hier Stadlers Vorstoss "Einfacherer Zugang zum individuellen Konto der AHV-Beiträge. Lücken Verhindern":


Zwei Faktoren bestimmen die Höhe der AHV-Renten: Die "anrechenbaren Beitragsjahre" und das "massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen". Eine Vollrente erhält, wer ab dem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat.

Wurden die Beiträge jedoch nicht ohne Unterbruch einbezahlt oder fehlen sogar ganze Beitragsjahre, bestehen so genannte Beitragslücken. Die AHV kann nur eine Teilrente ausrichten: Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 2,3 Prozent.

Viele Bürger sind sich jedoch nicht bewusst, ob sie genügen Beitragsjahre für eine Vollrente einbezahlt haben. Neben Auslandsaufenthalten oder Studium können auch Fehler des Arbeitgebers zu Beitragslücken führen. Diese können zwar während fünf Jahren nachgezahlt werden, doch nur wenn man die Lücke, nach der Bestellung eines Auszugs seines Individuellen Kontos (IK), bemerkt.

In seiner Antwort zur Interpellation 17.3737 "AHV-Beiträge. Betrug verhindern" sagt der Bundesrat, dass es zu teuer sei, den Auszug des IK automatisch jedes Jahr an die Versicherten zu senden. Als Gründe werden aufgeführt, dass nur die Arbeitgeber die aktuellen Postadressen der Angestellten hätten und diese müssten die Adressen immer den Ausgleichskassen melden sowie die hohen Kosten des Postversands. Mit den heute gegebenen Möglichkeiten der Digitalisierung, sollte eine kostengünstige und einfache Lösung möglich sein, damit man sein IK schnell und unkompliziert einsehen kann.

Ich bitte den Bundesrat, um die Beantwortung folgender Frage: - Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit, über ein Internet-Portal seine AHV-Beiträge einsehen zu können, ohne den IK-Auszug über eine Ausgleichskasse bestellen zu müssen?




bottom of page